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Luftwechselrate n50

Sie gibt an, wie häufig das Luftvolumen des Gebäudes pro Stunde ausgetauscht wird. Je nach Ausführung des Gebäudes sind folgende Luftwechselraten vorgeschrieben:

  • Gebäude ohne raumlufttechnischer Anlage: 3 h-1
  • Gebäude mit raumlufttechnischer Anlage: 1,5 h-1
  • Passivhäuser: 0,6 h-1

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